„Bonus colonnine 2024": Förderung für Ankauf und Installation von Elektroladestationen

Es ist wieder möglich um den sogenannten Bonus colonnine, eine staatliche Förderung für Elektroladestationen, anzusuchen. Die Kriterien und weitere Details hat die HGV-Rechtsabteilung zusammengefasst.

Wer hat Anrecht?

 

Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nach dem 4. November 2021 eine Ladestation für Elektrofahrzeuge gekauft haben und dafür nicht um einen Landesbeitrag oder um den „Bonus colonnine 2023“ im vergangenen Oktober oder November angesucht haben.

Es handelt sich um eine De-Minimis-Förderung, die für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe und vom Sektor, und auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler vorgesehen ist.

 

Was wird gefördert?

 

Förderfähig sind Ausgaben für Elektroladestationen, die nach dem 4. November 2021 getätigt wurden. Voraussetzung ist zudem, dass die Ladestation eine Nennleistung von mindestens 7,4 kW hat und mindestens 32 Ampere für jede einzelne Phase gewährleistet. Gefördert werden sowohl der Ankauf und die Installation der Ladestation als auch der Anschluss an das Stromnetz und die Kosten für Planung, Bauleitung, Sicherheit und Abnahmekontrollen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

 

Die maximale Höhe der Förderung beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und liegt maximal bei 2.500 Euro für Ladestationen mit einem einzigen Ladepunkt und bei 8.000 Euro für Ladestationen mit zwei Ladepunkten.

Der sogenannte „Bonus colonnine“ kann nicht mit anderen öffentlichen Beiträgen kumuliert werden, die für dieselben Ausgaben gewährt wurden bzw. werden.

 

Der Beitrag wird vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) gewährt und ausgezahlt und von Invitalia verwaltet.

 

Der Antrag kann online auf der Web-Site von Invitalia ausgefüllt werden und muss innerhalb 20. Juni 2024, 17 Uhr verschickt werden.

 

HIER geht‘s zur Web-Site von Invitalia.

 

Eigene Landesförderung

Weiterhin gibt es auch die Landesförderung zur Entwicklung der Elektromobilität für den Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder den Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt für Heimladestationent. Dafür wird ein Beitrag von 70 Prozent der zulässigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro gewährt. Der Antrag für die Förderung des Landes muss vor Durchführung der geförderten Investition über den Online-Dienst der Landesverwaltung – myCIVIS eingereicht werden.

 

Weitere Informationen erteilt die Rechtsabteilung unter recht(at)hgv.it oder Tel. 0471 317 760.

Auch im HGV-Förderportal wird der „Bonus colonnine 2024“  in der üblichen Form vorgestellt.

 

Sie haben sich noch nicht im HGV-Förderportal registriert? Für Fragen zum Erstellen des Log-ins oder allgemeine Auskünfte über das HGV-Förderportal wenden Sie sich bitte an foerderportal(at)hgv.it.

 

Bozen, März 2024

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