Einzahlungstermin für die Erneuerung des SIAE-Abonnements für Jahresbetriebe

Allen bei der SIAE registrierten Betrieben mit Jahreslizenz, wird auch heuer wieder der Einzahlungsschein für die SIAE-Gebühren per E-Mail, PEC-E-Mail oder mittels Post zugestellt, auf dem die bei der SIAE gemeldeten Geräte (TV, Radiogeräte, usw.) aufscheinen. Die SIAE hat dieses Jahr die Beträge der Teuerung laut ISTAT angepasst und um 2,5% erhöht.

Der auf dem Einzahlungsschein aufscheinende Betrag kann bei jeder Bank, mit der Kreditkarte oder mittels Internet-Banking, wenn die Funktion für MAV-Zahlscheine aktiviert ist, bezahlt werden.

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Ermäßigung für HGV-Mitglieder

Die Geräte, die im Betrieb verwendet werden, sind in der dem Brief beiliegenden und von der SIAE ausgearbeiteten Aufstellung angeführt. Die exklusive Ermäßigung für

HGV-Mitglieder im Ausmaß von 25 bzw. 30 Prozent ist in der Aufstellung ebenfalls bereits berücksichtigt.

Es gilt zu überprüfen, ob die Einstufung des Betriebes, die Anzahl und Art der Geräte sowie die Mehrwertsteuernummer richtig wiedergegeben sind. Hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert, so ist der angegebene Betrag innerhalb 6. März zu entrichten. Haben sich die Betriebsdaten hingegen geändert, so sollte man innerhalb 29. Februar persönlich im zuständigen SIAE-Büro zwecks Erfassung bzw. Änderung der Betriebsdaten vorsprechen und dort die Autorengebühren bezahlen. Die Änderungen der Betriebsdaten kann auch über die Website der SIAE mitgeteilt werden. Die Zahlung der Gebühr erfolgt auch in diesem Fall direkt im SIAE-Büro.

Die HGV-Ermäßigung gilt nur bei fristgerechter Bezahlung.

Wird bis zum 24. Februar kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr zugestellt, so sollte man sich innerhalb 6. März direkt an das zuständige SIAE-Büro wenden. Die Mitgliedsbestätigung, welche in diesem Fall für die Gewährung der HGV-Ermäßigung notwendig ist, ist in allen HGV-Büros erhältlich. Weiters kann die Mitgliedschaft mit der HGV-App nachgewiesen werden.

 

Hinweis:

In den letzten Jahren wurde der italienische Musikmarkt liberalisiert und die Monopolstellung für die Einhebung der Autorengebühren liegt nicht mehr allein bei der SIAE. Sollten Sie zukünftig von weiteren Autorenvereinigungen, wie z.B. der Associazione LEA – Liberi Editori Autori, Zahlungsaufforderungen erhalten, so können Sie sich für nähere Informationen an die HGV-Rechtsabteilung wenden unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it.

 

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Termine:
Mittwoch, 06. März 2024
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