Hoteliers- und Gastwirteverband
Lärmschutz

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter

Jeder Betrieb muss den Lärmpegel, dem die Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, bewerten. Sofern der Pegel weniger als 80 Dezibel beträgt, muss nur eine Eigenerklärung ausgefüllt werden. Übersteigt er jedoch die 80 Dezibel, sind eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu treffen. Die notwendigen Protokolle, Checklisten und Eigenerklärungen sind hier als Word-Dokumente gespeichert. Damit Sie im Bereich Lärmschutz bestens gerüstet sind.

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