Hoteliers- und Gastwirteverband
Aktuelle Meldung  

Wichtige Änderungen bei der Gästemeldung

05.01.2012 - In Bezug auf die Gästemeldung gibt es Änderungen: Die Meldescheine werden abgeschafft und die Gästemeldung muss in Zukunft auf telematischem Weg oder mittels Fax gemacht werden.

Gästemeldungen dienen bekanntlich allein der öffentlichen Sicherheit. Um diese zu erhöhen, sah das Monti-Dekret „salvaitalia“ in der ursprünglichen Form vor, dass die Gästemeldungen nur mehr telematisch vorgenommen werden dürfen. Im Zuge der Umwandlung des Dekretes in ein Gesetz ist es dem HGV über Parlamentarier Karl Zeller gelungen, auch die Möglichkeit der Übermittlung per Fax einzufügen, um jenen Betrieben entgegenzukommen, die - nicht zuletzt aufgrund der teils schlechten Internetanbindung - keine Möglichkeit haben, telematische Meldungen durchzuführen. Vor allem aber ist es Karl Zeller gelungen, die vom HGV formulierte Abschaffung der Pflicht, die Gästemeldescheine vom Gast ausfüllen und unterschreiben zu lassen, durchzubringen. Der Staat hätte nämlich trotz telematischer Gästemeldung immer noch das zusätzliche Ausfüllen und Unterschreiben der Meldescheine vorgesehen.

Das Monti-Dekret „salvaitalia“ hat nun also einige Bewegung in die Gästemeldungsbestimmungen gebracht, jedoch durch das Fehlen von entsprechenden durchführenden Dekreten auch für Verunsicherung gesorgt.
Bis auf weiteres empfehlen wir, die Gästemeldung auf jeden Fall telematisch durchzuführen, was sowohl mit als auch ohne Hotelprogramm möglich ist. Für die Gästemeldung mittels Fax, die auf jeden Fall eine Ausnahme darstellen sollte, fehlen hingegen noch die genauen und konkreten Anweisungen. Sollte die telematische Meldung aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, so ist die Meldung in dieser Übergangsphase weiterhin anhand der gewohnten Meldescheine zu machen, um im Falle von Kontrollen zumindest nicht dem Vorwurf der gänzlichen Nichtmeldung ausgesetzt zu sein.

Im Download unten finden Sie eine Powerpoint-Präsentation, die Schritt für Schritt in deutscher Sprache erklärt, wie die telematische Gästemeldung funktioniert!

Die Zugangsdaten für die telematische Gästemeldung können Sie bei der Quästur mit dem Antrag auf telematische Übermittlung der Gästemeldescheine anfordern. Nähere Informationen erteilt Ihr HGV-Büro.

Dateien:
Anweisungen zur telematischen Gästemeldung 2.8 Mb
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